Revidierte CO2-Verordnung ab 2022
Der Bundesrat hat am 24. November 2021 eine Revidierung der CO2-Verordnung bekanntgegeben. Die Emissionsvorschriften werden so unter anderem für Personenwagen angepasst. Ab 2022 fällt das 95-prozentige Phasing-In für neue Personenwagen weg. Das heisst alle Fahrzeuge, welche durch die Autoimporteure in die Schweiz eingeführt und erstmalig zugelassen werden, müssen auch die in der EU geltenden CO2-Zielwerte einhalten.
Für Fahrzeuge, welche diesen Wert übersteigen, sind künftig Sanktionen zu bezahlen. Modelle von Nischen- und Kleinherstellern fallen mit der Revidierung ebenfalls unter diese Vorgabe.
Bis zu dieser Änderung konnten die Importeure noch einen gewissen Anteil der Fahrzeuge bei den Flottenemissionen unberücksichtigt lassen (Phasing-In Anteil für 2021: 90%). Dadurch konnte der Emissionswerte gesenkt und somit Strafzahlungen verhindert werden, da vor allem Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoss nicht berücksichtigt werden mussten.
Mit dieser Massnahme soll ein Rückgang des CO2-Ausstosses bewirkt werden. Diese Regelung wird sich aller Voraussicht nach aber auch in steigenden Fahrzeugpreisen niederschlagen.
Weiterführende Links
Newsletter-Artikel: https://auto-wirtschaft.ch/news/8986-bundesrat-bestraft-autobranche-fur-elektromobilitats-erfolge
Seite des Bundesrat: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86042.html
FAQ zu CO2-Vorschriften: https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/effizienz/mobilitaet/co2-emissionsvorschriften-fuer-neue-personen-und-lieferwagen/personenwagen/faq.html
Auto Schweiz – CO2 Regelung für Neufahrzeuge: https://www.auto.swiss/politik-themen/co2-regelung-fuer-neufahrzeuge/